Sind die Kennzeichenhalter legal?
Die Gesetzeslage in Deutschland einfach erklärt
(Stand: Februar 2026)
Du möchtest dein Auto clean umbauen und stellst dir eine ganz bestimmte Frage: Was macht Kennzeichenhalter legal?
Wenn du danach googelst, bekommst du alles von völlig egal bis du brauchst ein Gutachten. Die Realität ist deutlich entspannter und vor allem viel einfacher zu verstehen. Dieser Artikel erklärt dir die Gesetzeslage rund um Kennzeichenhalter verständlich und ohne Internetmythen. Viele Autofahrer sind überrascht, wie einfach die Antwort auf die Frage ist, ob ein Kennzeichenhalter legal ist.
Kurzfassung für Ungeduldige
Grundsätzliche sind alle Kennzeichenhalter legal, die die korrekte Befestigung nach §12 FZV und den dazugehörigen Verkehrsblättern erfüllen. Du brauchst keine ABE, kein Gutachten und keine Eintragung. Jetzt schauen wir uns an, was das genau bedeutet.
„Eine Kennzeichenbefestigung erfüllt die Anforderung der festen Anbringung, wenn das Kennzeichen nur mittels eines Werkzeugs oder nur mit erhöhtem mechanischen Aufwand abnehmbar ist. Eine Verschraubung ist hierfür nicht zwingend erforderlich.„
BMDV im Verkehrsblatt 2024 unter Nummer 38
Warum es so viel Verwirrung gibt
Viele denken, Kennzeichenhalter wären ein zulassungspflichtiges Bauteil wie Fahrwerk oder Felgen. Das stimmt so nicht. Der Gesetzgeber interessiert sich nicht für den Halter selbst. Er interessiert sich dafür, ob das Kennzeichen korrekt befestigt ist. Die Regeln dazu ergeben sich aus dem §12 der Fahrzeug Zulassungsverordnung und den dazugehörigen Verkehrsblättern. Dort geht es im Kern um eine sichere Befestigung, nicht um eine bestimmte Optik oder Bauart des Halters.
Was das Gesetz wirklich verlangt
Ein Kennzeichen muss so befestigt sein, dass es fest am Fahrzeug sitzt, während der Fahrt nicht verloren gehen kann und nicht einfach abnehmbar ist. Der entscheidende Punkt ist: Das Kennzeichen darf nur mit erhöhtem mechanischen Aufwand oder mit einem Werkzeug lösbar sein. Das ist der Kern der gesetzlichen Anforderungen.
Braucht ein Kennzeichenhalter eine ABE oder ein Gutachten
Diese Frage kommt oft. Die Antwortet lautet nein. Grundsätzlich gibt es für Kennzeichenhalter keine Pflicht für ABE, Gutachten oder Eintragung. Entscheidend ist, dass die Befestigung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und das Kennzeichen korrekt angebracht ist. Der Fokus liegt auf dem Ergebnis, nicht darauf, ob ein Rahmen, Schrauben oder eine andere Befestigungsart verwendet wird.
Warum viele trotzdem glauben man braucht ein Gutachten
Viele Prüfer und Werkstätten sehen im Alltag häufig klassische Lösungen mit Schrauben und Rahmen. Alles was davon abweicht, wirkt schnell ungewohnt. Aus ungewohnt wird dann im Netz oft illegal. Tatsächlich schreibt die Regelung keine konkrete Technik wie Schrauben oder einen bestimmten Rahmen vor, sondern nur, dass das Kennzeichen sicher befestigt ist und nicht leicht abgenommen werden kann. Genau hier entsteht die häufige Google Suche nach Kennzeichenhalter legal.

Wann ist ein Kennzeichenhalter LEGAL befestigt
Ein Kennzeichen ist dann korrekt befestigt, wenn es fest am Fahrzeug sitzt, nicht klappert oder wackelt, während der Fahrt nicht verloren gehen kann, nicht verdeckt oder verändert wird und nicht ohne erhöhten mechanischen Aufwand oder ein Werkzeug entfernt werden kann. Wenn diese Punkte erfüllt sind, ist die Befestigung gesetzeskonform.
Worauf du bei einem Kennzeichenhalter achten solltest
Wenn du deinen Kennzeichenhalter wechseln möchtest, solltest du vor allem auf die Befestigung achten. Entscheidend ist, dass das Kennzeichen fest sitzt, nicht klappert und nicht ohne erhöhten mechanischen Aufwand oder ein Werkzeug entfernt werden kann. Genau darauf sind moderne Befestigungssysteme ausgelegt. Sie kombinieren eine sichere mechanische Verbindung mit einem cleanen Look ohne Werberahmen.
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Sind Kennzeichen ohne Rahmen erlaubt
Ja. Der Gesetzgeber schreibt keine Kennzeichenrahmen vor. Entscheidend bleibt die sichere und korrekte Befestigung des Kennzeichens. Deshalb sind auch rahmenlose Lösungen grundsätzlich zulässig, solange alle Anforderungen an die Befestigung erfüllt sind.
Sind geklebte Kennzeichen erlaubt
Ja, auch geklebte Kennzeichen können zulässig sein. Entscheidend ist wieder nicht die Methode, sondern das Ergebnis. Da das Kennzeichen dadurch dauerhaft sicher befestigt ist und nicht ohne erhöhten mechanischen Aufwand oder ein Werkzeug entfernt werden kann, erfüllt auch eine Klebeverbindung die Anforderungen. Klebesysteme werden im Automotive Bereich seit Jahren für verschiedene Bauteile eingesetzt. Für Kennzeichen gilt ebenfalls, dass die Verbindung dauerhaft, sicher und alltagstauglich sein muss.
Schrauben sind keine Pflicht
Ein häufiger Irrtum lautet, dass Kennzeichen geschraubt werden müssen. Das ist so nicht korrekt. Schrauben sind nur eine mögliche Methode der Befestigung. Entscheidend ist immer, dass das Kennzeichen fest sitzt und nicht ohne erhöhten mechanischen Aufwand oder ein Werkzeug entfernt werden kann. Auch hier gilt wieder: Ein Kennzeichenhalter ist legal, wenn die Befestigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Warum diese Frage so oft gestellt wird
Kennzeichenhalter sind ein unscheinbares Bauteil, werden rechtlich aber schnell überschätzt. Viele gehen davon aus, dass für alles am Auto eine Genehmigung, ein Gutachten oder eine Eintragung nötig ist. Gleichzeitig kursieren im Internet widersprüchliche Aussagen, die diese Unsicherheit noch verstärken. Damit du keine Angst vor Problemen mit TÜV oder Polizei haben musst, haben wir dir alle Informationen zusammengestellt. Tatsächlich sind die gesetzlichen Anforderungen an Kennzeichenhalter jedoch klar geregelt und deutlich einfacher, als viele oft behaupten.
Fazit: Worauf es wirklich ankommt
Für Kennzeichenhalter gibt es keine eigene Zulassungspflicht und keine vorgeschriebene Bauart. Entscheidend ist ausschließlich, wie das Kennzeichen am Fahrzeug befestigt ist.
Das Kennzeichen muss fest sitzen, darf sich während der Fahrt nicht lösen und darf nicht ohne erhöhten mechanischen Aufwand oder ein Werkzeug entfernbar sein. Ist diese Anforderung erfüllt, ist die Befestigung gesetzeskonform unabhängig davon, ob sie mit Schrauben, Rahmen, Klebesystem oder einer mechanischen Lösung umgesetzt wird.
Viele Unsicherheiten entstehen durch Mythen, Gewohnheit und widersprüchliche Aussagen im Internet. Tatsächlich sind die gesetzlichen Vorgaben klar und konzentrieren sich auf das Ergebnis, nicht auf die Methode. Genau deshalb setzen immer mehr Autofahrer auf moderne und minimalistische Befestigungslösungen ohne Werberahmen.